Inspektion
Vor der Verladung, direkt an der Ware
Bei der Kontrolle vor Verladung werden Menge, Modell, Seriennummer, Etikett, Verpackung und Verladung fotografisch dokumentiert. Auf Wunsch des Käufers wird der Bericht eines unabhängigen Inspektionsunternehmens Vertragsbestandteil und gehört zu den Zahlungsdokumenten.
Versicherung
Transportversicherung
Bei CIF und CIP ist die Versicherung Pflicht des Verkäufers; auch bei anderen Lieferbedingungen empfehlen wir je nach Warenwert eine Police. Deckungsumfang, Versicherungssumme und das Vorgehen im Schadensfall werden im Vertrag festgehalten.
Gefahrgut
Lithiumbatterien, Akkumulatoren, Farben und bestimmte Chemikalien gelten als Gefahrgut. Für diese Produkte werden UN-Nummer, Verpackungsgruppe und die Annahmebedingungen des Frachtführers vor der Verladung geklärt; auf See gilt der IMDG-Code, in der Luftfracht die IATA DGR, auf der Straße das ADR.